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Drum prüfe, wer sich bindet oder: Wie bekomme ich einen
Kleingarten?
Einen Kleingarten pachten - das ist
einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen
Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch
entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur
Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende
Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten: >Habe
ich Lust, im Garten zu arbeiten? >Habe ich Freude an der
Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten? >Reicht meine
Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt? >Werden
mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen? >Kann ich mich in
einen Verein integrieren? >Bin ich bereit, aktiv am
Vereinsleben teilzunehmen? Alle Fragen mit "ja" beantwortet?
Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen
passen.
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem
Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da
können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen;
während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen
setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den
gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz
oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten
kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen
eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Bewohner von
Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur
Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im
Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er
ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung
der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach. Wenn Sie
zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige
ist und in Ihr Leben passt, dann senden Sie uns eine eMail oder ein
Fax.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als
Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen.
Ist ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten.
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des
Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen.
Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie
müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu
können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur
Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter -
gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten
die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, hat der
Landesverband in Abstimmung mit der Kommune Richtlinien erlassen,
die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die
Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
Neben
der einmaligen Zahlung für den Garten und die übernommenen
Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende
Zahlungen an: a) der Vereinsbeitrag, b) der jährliche
Pachtzins, c) Versicherungsschutz für die Laube, d)
Stromkosten. e) Beiträge an Dachorganisationen Die
Höhe dieser Beträge ist z.T. unterschiedlich. Die jährlichen
Gesamtkosten liegen derzeit zwischen 300,- und 600,- €. Je nach
Gartengröße. Zuzüglich fallen Kosten für die Stromgemeinschaft
an.
Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten
mindestens wöchentlich nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann
einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes "über den
Kopf wachsen". Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als
ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf
Dauer erhalten.
Haben Sie noch Interesse an der Übernahme
eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf
Sie als unseren neuen Gartenfreund oder unsere neue Gartenfreundin!
Um in unsere Warteliste aufgenommen werden zu können, müssen Sie
Mitglied im Verein werden! Wenn Sie sich für einen Garten
interessieren, mailen Sie uns, wir senden Ihnen dann die
Postanschrift des Vereins, damit Sie das Aufnahmegesuch im Original
zu uns schicken können. 
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