Die Schätzrichtlinien
Der Kleingarten steht unter dem besonderen Schutz des
Gesetzgebers und darf darum auch nicht als Kapitalanlage angesehen werden. Bei
der Rückgabe und Neuverpachtung wirkt somit nicht das freie Spiel des
Marktes, sondern es kommen die von der Kommune erstellten Schätzrichtlinien
zum tragen.
Unser 2. Vorsitzender gibt Ihnen gerne weitere
Informationen, schreiben Sie ihm eine
Mail!
Sie können
die Schätzrichtlinie hier
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